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Zum Thema Recht:
Teppichkauf in der Türkei - ist Widerruf möglich?

Haben Sie während einer Auslandsreise auch schon Dinge gekauft, die sie nach ihrer Rückkehr gerne wieder zurückgegeben hätten? In einem erst kürzlich in Deutschland entschiedenen Fall hatte eine deutsche Pauschaltouristin an einer von ihrem deutschen Reiseveranstalter organisierten Verkaufsveranstaltunng eines türkischen Teppichhändlers teilgenommen. Sie kaufte einen Teppich zum Preis von 58.000 Euro. Nach dem Vertragsabschluss bemerkte die Reisende, dass sie sich über die Währung geirrt hatte. Sie war davon ausgegangen, dass der Preis 58.000 D-Mark betragen würde. Der Wert des Teppichs wurde in Deutschland mit 12.500 Euro geschätzt. Die Käuferin widerrief daraufhin den Kaufvertrag. Bei der rechtlichen Beurteilung war vorrangig die frage zu klären, ob auf den Kaufvertrag deutsches oder türkisches Recht anzuwenden sei. Nach deutschem Recht bestand ein Widerrufsrecht, nach türkischem Recht jedoch nicht. Grundsätzlich gelangt bei Dachverhalten mit Auslandsbezug jene Rechtsordnung zur Anwendung, wo sich der Geschäftssitz des Verkäufers - hier Türkei - befindet.
Das deutsche Gericht entschied sich dennoch für das deutsche Recht und begründetet dies damit, dass zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber in der Türkei enge Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestanden. Deshalb sei auf den Vertragsabschluss während einer vom Reiseveranstalter organisierten Verkaufsveranstaltung, die Bestandteil einer von Deutschland aus gebuchten Pauschalreise ist, deutsches Recht anzuwenden. Die Käuferin war daher berechtigt, den Kauf zu widerrufen und den Kaufpreis zurückzuverlangen.

Copyright Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner,
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien